"Schädigungen durch Tätigkeiten an Radargeräten des Typs P-15 der NVA"

Beitrag zum Thema "Krebs durch Wehrdienst NVA,Funkorter"

 

Schädigungen durch Tätigkeiten an Radargeräten des Typs P-15 der NVA

nva-radar.de am 13.09.2017

Hallo Roland,
Sie erhalten nun die gewünschten Antworten auf Ihre o.g. Fragen, die aktuellen Sachständen zum Radargerät des Typs P-15 der NVA genügen, an dem Sie seinerzeit in Ihrem Wehrdienst dienstverwendet wurden.
Für Details und besseres Verständnis lesen Sie bitte dazu die unter "Infos" eingestellten einschlägigen Beiträge.
Ebenda können Sie die einigungsgeschichtliche Rechtsgrundlage für Ihre unfallversicherungsrechtlichen Ansprüche und Anwartschaften entnehmen, die Sie seinerzeit in der Sozialversicherung der DDR erworben haben und am 03.10.1990 in die Bundesrepublik Deutschland mitbrachten.
Wenn die übermittelten Fakten und Tatsachen Ihren Umständen entsprechen, dann sollten Sie einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger stellen und die Anerkennung Ihrer Erkrankung als strahleninduzierte Wehrdienstbeschädigung und in einigungsgeschbichtlicher Rechtsfolge als Berufskrankheit gem BK-92 und BK-51 BKVO DDR hilfsweise als BK-2402 BKV BRD beantragen und die Gewährung von Unfallrente aus der Gesetzlichen Unfallversicherung der Bundesrepublik Deutschland begehren.
Ihr Anspruchsgegner ist z u n ä c h s t jedenfalls, die Unfallversicherung Bund und Bahn, Weserstr. 47, 26382 Wilhelmshaven, in ihrer Eigenschaft als einigungsgeschichtlicher Rechtsnachfolger der SV DDR.

Noch ein Hinweis:
Wenn Ihre o.a. Angaben den Tatsachen entsprechen, dann sind Sie weder ein "Härtefall", noch ein "Opfer", sondern ein im Wehrdienst in der NVA dienstgeschädigter Mensch mit ganz konkreten versicherungsrechtlichen Ansprüchen.
Sie sollten sich nicht mit irgend welchen "mildtätig" gewährten Geldgeschenken abspeisen lassen.
Bei Eintritt des Versicherungsfalls, wie das bei Ihnen offensichtlich der Fall ist, besteht Vertrauensschutz auf die Einlösung Ihrer unfallversicherungsrechtlichen Ansprüche, ohne WENN und ABER
Ihren Anspruch können Sie unschwer Ihrem grünen DDR SV-Ausweis entnehmen, in welchem Ihr Wehrdienst nachgewiesen ist, der damit den Rechtscharakter einer "öffentlich-rechtlich errichteten Urkunde" besitzt und den Sie, in Folge, nicht aus der Hand geben sollten.
Wenn Sie noch Fragen haben, dann stellen Sie sie bitte auf diesem Portal, damit auch andere Betroffene an unserem Dialog teilnehmen können.
Ihnen viel Kraft bei Ihrem Kampf gegen den Krebs.
Viele Grüße
nva-radar.de